hdbw-hochschule.de Studienberatung Studienvoraussetzungen
STUDIENVORAUSSETZUNGEN AN DER HDBW
Für jedes Hochschulstudium gelten gewisse Zugangsvoraussetzungen, für ein Bachelorstudium ebenso wie für ein Masterstudium. Für den Bachelor sind diese gesetzlich geregelt - sie gelten für staatliche Hochschulen und Universitäten genauso wie für private.
Für den Master ist ein Bachelorabschluss immer verpflichtend - in welchem Studienfach regeln die Hochschulen im gewissen Rahmen selbst.
Ein Numerus Clausus (NC), also ein bestimmter Notendurchschnitt, ist allerdings nicht in jedem Studienfach und nicht an jeder Hochschule Voraussetzung für die Studienzulassung. An der HDBW gibt es prinzipiell keinen NC!
Zugangsvoraussetzungen Bachelorstudium
Wer ein Bachelorstudium meistern will, kann das als Abiturient*in ebenso wie als Handwerksmeister*in – denn für ein Studium ist das Abitur mittlerweile nicht mehr der einzige Weg. Auch ein Meisterabschluss oder die Kombination einer Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung öffnet die Tür zum Bachelorstudium.
Formal müssen wahlweise die hier aufgelisteten Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
Bewerbung mit schulischer Qualifikation für ein grundständiges Bachelorstudium
- Fachhochschulreife oder
- Fachgebundene Hochschulreife oder
- Allgemeine Hochschulreife
Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung für ein grundständiges Bachelorstudium
Ob mit amerikanischem High-School-Abschluss, französischem Baccalauréat oder anderen ausländischen Schulabschlüssen - hier ist es sinnvoll, sich vor der Bewerbung zuerst an die HDBW-Studienberatung zu wenden!
Bewerbung mit beruflicher Qualifikation für ein grundständiges Bachelorstudium - Studium ohne Abitur
- Abgeschlossene Meisterprüfung
nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung - Abgeschlossene gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung
z.B. Betriebswirt (IHK), Handelsfachwirt, Technischer Betriebswirt, Technischer Fachwirt, Fachwirt (IHK), etc.
Liste der gleichgestellten Fortbildungsprüfungen, PDF 24 KB
> nach §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes bzw. §§ 42, 42a der Handwerksordnung - Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie (z.B. Abschluss als Techniker oder Erzieher)
- Fortbildungsabschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
> Prüfungsordnung staatlich genehmigt
> Fortbildung mit Stundenumfang von mind. 400 Stunden - Abschluss zum Verwaltungsfachwirt oder bestandene Fachprüfung II an der Bayerischen Verwaltungsschule
- Abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufspraxis
> Abschluss einer mindestens 2-jährigen fachgebundenen Berufsausbildung und Nachweis einer anschließenden mindestens 3-jährigen fachgebundenen Berufspraxis
> Erfolgreich absolviertes Probestudium von 2 Semestern (erforderlich ist das Bestehen von mind. 75% der vorgesehenen Prüfungsleistungen während der ersten beiden regulären Fachsemester.
Für alle Bewerber mit beruflicher Qualifikation ist ein Beratungsgespräch an der Hochschule gesetzlich vorgeschrieben, dieses findet im Rahmen des Bewerbungsprozesses statt.
Rechtlicher Hinweis: Den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige regelt Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz.
Weitere Informationen zum Studium ohne Abitur auch unter weiter-studieren-in-bayern.de.
Zugangsvoraussetzungen Masterstudium
An der HDBW gibt es vier verschiedenen Masterstudiengänge in den Fachbereichen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik / Business Intelligence und Maschinenbau.
Je nach Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium in einem entsprechendem Studiengang
- Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftsingenieurwesen
- (Wirtschafts-) Informatik
- Maschinenbau
- Elektrotechnik / Informationstechnik
- Kommunikationstechnik
Bei jedem Masterstudiengang ist aufgelistet, welchen Bachelorabschluss du idealerweise mitbringst.
Weitere Studiengänge gerne auf Anfrage bei der HDBW Studienberatung.
ECTS
- Idealerweise 210 ECTS, mindestens aber 180 ECTS
- Beim Bachelorabschluss mit 180 ECTS werden vor Master-Studienbeginn individuelle Vereinbarungen getroffen, um die fehlenden ECTS zu erbringen
Sprachniveau
B2 Sprachniveau in der jeweiligen Unterrichtssprache - also in Deutsch und Englisch.
In den englischsprachigen Masterstudiengängen ist in Englisch das B2 Sprachniveau Voraussetzung - Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich.